Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI Pflichtberatung bei Pflegegeld
Sicherstellung der Pflegequalität im häuslichen Umfeld
Wenn Pflegegeld bezogen wird, sind regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Diese dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.
Wir führen diese Einsätze zuverlässig, professionell und einfühlsam bei Ihnen vor Ort durch.
Was passiert beim Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz ist mehr als eine Pflicht – er bietet konkrete Unterstützung für den Pflegealltag.
Inhalte des Beratungseinsatzes:
- Überprüfung der aktuellen Pflegesituation
- Praktische Tipps zur Verbesserung der Pflege
- Beratung zu Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten
- Unterstützung bei Herausforderungen im Pflegealltag
- Hinweise zur Optimierung der Versorgung
Wie oft sind Beratungseinsätze erforderlich?
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2–3: halbjährlich
- Pflegegrad 4–5: vierteljährlich
Die Termine sind verpflichtend, um den Anspruch auf Pflegegeld aufrechtzuerhalten.
Unsere Beratung geht über die reine Pflicht hinaus und bietet echten Mehrwert.
Ihre Vorteile:
- Sicherstellung des Pflegegeldanspruchs
- Konkrete Unterstützung im Alltag
- Frühzeitiges Erkennen von Problemen
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Persönliche und praxisnahe Beratung
Beratungstermin einfach vereinbaren
Wir sorgen dafür, dass Ihr Beratungseinsatz unkompliziert, pünktlich und professionell durchgeführt wird – direkt bei Ihnen zu Hause.