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MD-Begutachtung diese Bereiche werden überprüft

6-stufiges Verfahren zur Ermittlung des Pflegegrads.

Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten ist die Firma Medicproof zuständig. Seine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Versicherten alle Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die ihnen zustehen. 

Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) V § 275 Neben Begutachtungen für die Krankenversicherungen und die Beratung bei Fragen zur medizinischen Versorgung führt der MD Begutachtungen für die Pflegeversicherung durch und sichert die Qualität der Pflege.

Auf Grundlage der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird die Pflegekasse ihre Entscheidung bezüglich eines Pflegegrads treffen.

Ablauf der MD-Begutachtung

Die Begutachtung findet bei Ihnen zu Hause oder in der Einrichtung, in der Sie leben, statt und ist eine Empfehlung für die Pflegekasse. Geregelt wird die Vorgehensweise der Gutachterin oder des Gutachters in den Pflegebegutachtungsrichtlinien.

In einem 6-stufigen Verfahren wird Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen untersucht. So läuft die MD-Begutachtung ab:

01

Die Gutachterin oder Gutachter prüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

02

Die Begutachtung erfolgt in sechs Modulen gemäß der geltenden Begutachtungsregelungen nach dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II).

03

Anschließend empfiehlt die Gutachterin oder der Gutachter einen Pflegegrad.

04

Im nächsten Schritt nennt sie oder er Möglichkeiten für die Prävention und Rehabilitation.

05

Außerdem gibt sie oder er eine Empfehlung zu Art und Umfang der Pflegeleistungen ab.

06

Abschließend formuliert sie oder er einen individuellen Pflegeplan.

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