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Pflegegrad abgelehnt – was tun?

Innerhalb von vier Wochen können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Jede pflegebedürftige Person hat das Recht, einen Pflegegrad bei der Pflegekasse zu beantragen. Nach der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) folgt jedoch oft die Ernüchterung: Viele Anträge von Versicherten auf einen Pflegegrad werden abgelehnt oder es wird ein zu niedriger Pflegegrad erteilt.

So groß der Ärger und die Enttäuschung jetzt auch sind: Auf keinen Fall sollten Sie sich mit einem Bescheid, mit dem Sie nicht einverstanden sind, abfinden. Sehr häufig hat ein Widerspruch Erfolg und es wird doch noch der angemessene Pflegegrad zugesprochen. Doch was müssen Sie beachten, wenn Sie Widerspruch einlegen wollen? Mit dieser Frage wenden sich unsere Kundinnen und Kunden immer wieder an unseren Pflegedienst. Im Folgenden erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne persönlich und ausführlich.

Ihre Fragen wurden nicht beantwortet?

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schauen Sie für wichtige Informationen zum Thema Pflegegrad auch auf unserer FAQ-Seite vorbei.

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